Für dein Studium Plus an der Macromedia Plus fallen Studiengebühren an. Erfahre alles über die Höhe, die Zahlungsweise und die Finanzierungsmöglichkeiten.
Die Studiengebühren verstehen sich zuzüglich einer einmaligen Graduierungsgebühr von 495 Euro. Die monatliche Rate beim Bachelor ist davon abhängig, ob du in Vollzeit (3 Jahre) oder in Teilzeit (4 Jahre) bei uns studieren möchtest.
Perfekt für dich, wenn du die Studiendauer
verkürzen, und deinen Abschluss so schnell wie möglich machen möchtest.
Studiendauer | 6 Semester |
Monatliche Gebühr | 495 €* |
*Gesamtkosten 18 315 € inkl.
495 € Graduierungsgebühr
Perfekt für dich, wenn du deine monatlichen Kosten und das Lerntempo reduzieren möchtest. Neben dem Studium hast du hier mehr Zeit, wenn du arbeitest.
Studiendauer | 8 Semester |
Monatliche Gebühr | 395 €* |
*Gesamtkosten 19 455 € inkl.
495 € Graduierungsgebühr
Perfekt für dich, wenn du im Bachelor bereits 210 ECTS erreicht hast.
Studiendauer | 3 Semester |
Monatliche Gebühr | 595 €* |
*Gesamtkosten 10 710 € inkl.
495 € Graduierungsgebühr
Perfekt für dich, wenn du im Bachelor bereits 180 ECTS erreicht hast.
Studiendauer | 4 Semester |
Monatliche Gebühr | 595 €* |
*Gesamtkosten 14 280 € inkl.
495 € Graduierungsgebühr
Studium Plus Studierende an der staatlich anerkannten Hochschule Macromedia haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Studiengebühren zu finanzieren. Zu den verschiedenen Optionen gehören das dual-kooperative Studium, ein Studienkredit oder auch die Beantragung von BAföG.
Das dual-kooperative Studienformat ist perfekt für dich geeignet, wenn du während deines Studiums erste Praxiserfahrungen sammeln möchtest. Idealerweise übernimmt das Unternehmen deiner Wahl deine Studiengebühren und zahlt dir ein monatliches Gehalt.
Klingt interessant?
Die KfW-Förderbank bietet staatlich geförderte, einkommensunabhängige Studienkredite für Studierende im Alter von 18 bis 44 Jahren an. Mit dem KfW-Studienkredit kannst du monatlich bis zu 650 Euro erhalten, um deine Studienkosten zu finanzieren.
Die Rückzahlungsmodalitäten sind flexibel: In der Regel startest du zwei Jahre nach Studienabschluss mit der Tilgung in Raten und hast bis zu zehn Jahre Zeit, den Kredit zurückzuzahlen. Der aktuelle Zinssatz liegt bei 6,85 %.
BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Es handelt sich um eine staatliche Sozialleistung, die jungen Menschen ein Studium unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation ermöglichen soll.
Die Förderung setzt sich zusammen aus einem Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, sowie aus einem zinslosen Darlehen.
Ab dem Wintersemester 2024/25 beträgt der maximale BAföG-Satz 992 Euro, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst und keine Familienversicherung greift. Lebst du im Elternhaus, fällt der Höchstsatz entsprechend niedriger aus.
Der aktuelle Vermögensfreibetrag für den BAföG-Bezug beträgt 15.000 Euro für Studierende unter 30 Jahren und 45.000 Euro für über 30-Jährige. Falls du verheiratet bist, erhöht sich der Freibetrag um 2.300 Euro. Für jedes eigene Kind werden zusätzlich 2.300 Euro angerechnet.
Um deinen BAföG-Antrag kümmert sich das Studierendenwerk deiner Hochschule. Gewährt wird die BAföG-Zahlung immer vom Monat der Antragstellung an, frühestens aber zum Studienbeginn.
Rückwirkende Zahlungen sind nicht möglich, daher solltest du deinen BAföG-Antrag am besten sechs bis acht Wochen vor Studienbeginn stellen. Solltest du in eine finanzielle Notlage geraten, kannst du einen Antrag auf Vorschussleistung stellen.
Der BAföG-Höchstsatz reicht oft nicht aus, um die gesamten Lebenshaltungskosten während des Studiums zu decken. Deshalb kannst du mit einem Minijob zusätzlich Geld verdienen. Dabei gilt eine Einkommensgrenze: Dein regelmäßiges Arbeitsentgelt darf maximal 538 Euro pro Monat betragen, ab Januar 2025 steigt die Grenze auf 556 Euro. Überschreitest du diesen Betrag, kann sich das auf deine BAföG-Förderung auswirken.
Studierende an der Hochschule Macromedia haben aufgrund der Studiengebühren eine besondere finanzielle Belastung. Daher dürfen sie monatlich 390 Euro mehr verdienen, ohne dass dies auf das BAföG angerechnet wird. Das bedeutet, dass du mit einem Härtefallantrag beim BAföG-Amt bis zu 928 Euro pro Monat abzugsfrei verdienen kannst.
Ob du BAföG-berechtigt bist, hängt von bestimmten Voraussetzungen ab – vor allem davon, ob du bedürftig bist. Die Bedürftigkeit ergibt sich aus deinem Einkommen und Vermögen sowie dem Einkommen und Vermögen deiner Eltern und ggf. deines /deiner Ehepartners /Ehepartnerin.
Darüber hinaus spielen dein Alter und deine Staatsangehörigkeit bzw. dein Aufenthaltsstatus eine Rolle. Auch die Studiendauer ist relevant, da es beim BAföG Höchstgrenzen für die Förderung gibt.
Um deinen persönlichen Anspruch zu prüfen, kannst du den offiziellen Anspruchstest nutzen:
BAföG-Anspruchstest
Dein BAföG setzt sich zu jeweils 50 Prozent aus einem Zuschuss und zu 50 Prozent aus einem zinslosen Darlehen zusammen. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
Den Darlehensanteil kannst du in maximal 77 Monatsraten innerhalb von 20 Jahren zurückbezahlen. Die erste Rate musst du fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer begleichen – ob und wann du deinen Abschluss gemacht hast, ist davon unabhängig. Falls du nur über ein geringes Einkommen verfügst, kannst du eine Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung beantragen.
Interessierst du dich für ein Studium bei uns? Dann melde dich zu unserem Bachelor-Infoabend an! Hier erhältst du alle wichtigen Informationen zu unseren Studiengängen und -richtungen. Wir informieren dich unter anderem über: