Für dein Studium Plus an der Macromedia Plus fallen Studiengebühren an. Erfahre alles über die Höhe, die Zahlungsweise und die Finanzierungsmöglichkeiten.
Die Studiengebühren verstehen sich zuzüglich einer einmaligen Anmeldegebühr von 295 Euro.
Das dual-kooperative Studienformat ist perfekt für dich geeignet, wenn du während deines Studiums erste Praxiserfahrungen sammeln möchtest. Idealerweise übernimmt das Unternehmen deiner Wahl deine Studiengebühren und zahlt dir ein monatliches Gehalt.
Klingt interessant?
Mit dem KfW-Studienkredit erhältst du jeden Monat einen frei wählbaren Betrag von bis zu 650 Euro auf dein Girokonto. Der Kredit wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt und kann jederzeit beantragt werden – gleich zu Studienbeginn oder später.
Nach deinem Abschluss kannst du den Studienkredit flexibel zurückzahlen.
Brain Capital Bildungsfonds ermöglichen Interessent /innen ein Studium an ihrer Wunschhochschule – ganz ohne finanzielle Belastungen.
Das Motto der Brain Capital Bildungsfonds lautet: „Erst studieren, später bezahlen“. Denn diesem innovativen Finanzierungsmodell liegt das Prinzip des Umgekehrten Generationenvertrags (UGV) zugrunde.
Falls du noch weitere Informationen oder Fragen zum Macromedia-Bildungsfonds hast, kontaktiere uns gerne unter info@macromedia-bildungsfonds.de.
BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Es handelt sich um eine staatliche Sozialleistung, die jungen Menschen ein Studium unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation ermöglichen soll.
Die Förderung setzt sich zusammen aus einem Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, sowie aus einem zinslosen Darlehen.
Wie viel BAföG du erhältst, hängt u. a. davon ab, wo du wohnst. Denn beim BAföG sind Pauschalbeträge vorgesehen: Diese liegen derzeit bei 483 Euro, wenn du bei deinen Eltern wohnst und bei 752 Euro, wenn du z. B. in einer WG, einer eigenen Wohnung oder im Wohnheim lebst.
Zu den Pauschalen können Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie ein Kinderbetreuungszuschlag addiert werden. Vom Bedarfssatz abzuziehen sind eigene Einkünfte und Vermögen sowie Einkünfte und Vermögen der Eltern und ggf. des /der Ehegatten /Ehegattin.
Um deinen BAföG-Antrag kümmert sich das Studierendenwerk deiner Hochschule. Gewährt wird die BAföG-Zahlung immer vom Monat der Antragstellung an, frühestens aber zum Studienbeginn.
Rückwirkende Zahlungen sind nicht möglich, daher solltest du deinen BAföG-Antrag am besten sechs bis acht Wochen vor Studienbeginn stellen. Solltest du in eine finanzielle Notlage geraten, kannst du einen Antrag auf Vorschussleistung stellen.
Ob du BAföG-berechtigt bist, hängt von bestimmten Voraussetzungen ab – vor allem davon, ob du bedürftig bist. Die Bedürftigkeit ergibt sich aus deinem Einkommen und Vermögen sowie dem Einkommen und Vermögen deiner Eltern und ggf. deines /deiner Ehepartners /Ehepartnerin.
Darüber hinaus spielen dein Alter und deine Staatsangehörigkeit bzw. dein Aufenthaltsstatus eine Rolle. Auch die Studiendauer ist relevant, da es beim BAföG Höchstgrenzen für die Förderung gibt.
Dein BAföG setzt sich zu jeweils 50 Prozent aus einem Zuschuss und zu 50 Prozent aus einem zinslosen Darlehen zusammen. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
Den Darlehensanteil kannst du in maximal 77 Monatsraten innerhalb von 20 Jahren zurückbezahlen. Die erste Rate musst du fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer begleichen – ob und wann du deinen Abschluss gemacht hast, ist davon unabhängig. Falls du nur über ein geringes Einkommen verfügst, kannst du eine Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung beantragen.